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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 1. Januar 2017

1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Lieferungen und Leistungen an Unternehmer (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn wir haben ausdrücklich ihrer Geltung schriftlich zugestimmt.

2. Angebot und Vertragsschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag schriftlich bestätigen oder den Auftrag ausführen. An den in unseren Katalogen und Preislisten enthaltenen Abbildungen, Tabellen, Texten, Zeichnungen sowie an Mustern oder anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Anforderung sofort zurückzugeben. Die Maß- und Gewichtsangaben sind unverbindlich.

3. Preise

Die Preise verstehen sich in € ab Werk. Nicht enthalten sind die Kosten für Verpackung und Versand sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es werden die am Tage der Lieferung gültigen Preise berechnet. Preisänderungen vorbehalten.

4. Lieferung

Angegebene Lieferzeiten beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung und setzen die Abklärung aller technischen Fragen sowie die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Schadensersatzansprüche infolge verzögerter Liefertermine, hervorgerufen durch Betriebsstörungen, unvorhergesehene Schwierigkeiten bei der Rohstoff- und Betriebsmittelbeschaffung bzw. durch Fälle höherer Gewalt, können nicht anerkannt werden. Ein Rücktritt von der Bestellung ist ausgeschlossen. Teillieferungen sind auf Kosten des Bestellers zulässig. Bei Sonderausführungen darf die Bestellmenge um bis zu 10% über- oder unterliefert werden. Berechnet wird die Liefermenge.

5. Verpackung, Versand und Gefahrtragung

Die Art und Weise der Verpackung und des Versands bleibt uns überlassen. Bei Nichtangabe einer Versandvorschrift wird der günstigst erscheinende Transportweg gewählt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werkes an den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Versandbereitschaft auf den Besteller über. Alle verwendeten Verpackungsmittel werden nicht zurückgenommen.

6. Zahlung

Unsere Rechnungen sind netto zahlbar, innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto, innerhalb 30 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Schecks und Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und erfüllungshalber angenommen. Wechsel- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Bestellers und sind sofort fällig. Kürzungen von Versand- und/oder Verpackungskosten können nicht anerkannt werden. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes (8% über dem Basiszinssatz) zu berechnen. Falls wir in der Lage sind einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen. Außerdem müssen wir uns einen ganzen oder teilweisen Abzug von Mengenrabatten vorbehalten. Der Besteller gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 10 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Abweichend davon gerät der Besteller dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass der Kaufpreis zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll und der Besteller nicht spätestens bis zu diesem Zeitpunkt leistet. Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Besteller darf nur mit Gegenansprüchen aufrechnen, die unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind.
Bei einer uns bekannt werdenden wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers sind wir berechtigt, weitere Leistungen nur gegen Erbringung von Sicherheiten (wie selbstschuldnerische Bankbürgschaft, Bankgarantie) zu erbringen. Kommt der Besteller der Aufforderung zur Sicherheitsleistung nicht fristgerecht nach, können wir vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.

7. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag unser Eigentum. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht ausdrücklich hierauf berufen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferten Waren gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt sind. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrags (einschl. Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenz- oder Vergleichsverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache, die durch den Besteller erfolgt, steht Namens und im Auftrag für uns. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

8. Gewährleistung und Mängelrüge

Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Sollten sich Beanstandungen trotz größter Aufmerksamkeit ergeben, so sind gemäß § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Ware, verdeckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung geltend zu machen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Alle Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb eines Jahres ab Ablieferung der Ware. Vorstehende Abs.1 BGB (Rückgriffsanspruch) längere Fristen zwingend vorschreibt. Vor etwaiger Rücksendung der Ware ist unsere Zustimmung einzuholen. Sollte trotz aller aufgewendeter Sorgfalt die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so werden wir die Ware, vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge, nach unserer Wahl nachbessern oder Ersatzware liefern. Es ist uns stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu geben. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller, unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern, Ersatz für vergebliche Aufwendungen kann der Besteller nicht verlangen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äusserer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Mängelansprüche. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit einem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruchs des Bestellers gegen den Lieferer gilt vorstehendes entsprechend. Weitergehende oder andere als die hier geregelten Ansprüche des Bestellers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Mangels sind ausgeschlossen. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. Soweit Ansprüche wegen Schäden geltend gemacht werden, die von unserer Betriebshaftpflicht- oder Produkthaftpflichtversicherung erfasst werden, so ist unsere Ersatzpflicht auf die Ersatzleistung dieser Versicherung beschränkt.

9. Warenrückgabe

Grundsätzlich wird eine fest verkaufte und ordnungsgemäß gelieferte Ware nicht zurückgenommen. Ausnahmen können nur in besonderen Fällen gegen vorausgegangene Absprache gemacht werden. Die Rücklieferung hat kostenfrei zu erfolgen. Die Artikel müssen einzeln gut verpackt werden. Nacharbeiten, welche durch mangelhafte Verpackung oder andere Einflüsse erforderlich werden, kommen zum Selbstkostenpreis in Anrechnung. Für Ausführungen (z.B. Sonderausführungen), welche anderweitig nicht weiterverkauft werden können, ist eine Rücknahme ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, für die Wiedereinlagerung von bereits gelieferten Waren eine Gebühr von 10% des Warenwertes zu berechnen.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Sämtliche Vertrags- und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Pleidelsheim. Ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Stuttgart.

11. Salvatorische Klausel

Die eventuelle Nichtigkeit einer Bestimmung berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien werden in einem solchen Fall die unwirksame durch eine ihrem rechtlichen und wirtschaftlichen Gehalt am nächsten kommende gesetzlich zulässige Bestimmung ersetzen.

Preise / Preisanganben: Verstehen sich in Euro ohne gesetzliche Mehrwertsteuer.

Lieferzeit: Alle Teile in Standardausführung sind normalerweise ab Lager lieferbar, sonst ca.1 Woche.

Lieferung: Erfolgt ab Werk- ausschließlich Porto und Verpackung.

Mindermengenzuschläge:
Auch kleinere Aufträge erfordern einen gewissen Bearbeitungs- aufwand. Der Anteil an Kleinaufträgen ist erheblich, deren Umsatzanteil jedoch minimal. Auf eine Kostenbeteiligung des Käufers kann deshalb nicht verzichtet werden.

Wir bitten um Verständnis, wenn wir folgende Kostenbeiträge berechnen:
Bei Warenwert unter € 50,00 - Kostenbeitrag €15,00

Zahlung: Innerhalb 10 Tagen abzüglich 2% Skonto oder nach 30 Tagen netto.

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